Firmenberatung in Deutschland
Firmen oder Unternehmer, die in der Türkei aktiv sind, können eine Kapitalgesellschaft gründen, auch wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für Firmeninhaber und Unternehmer gibt es diesbezüglich kein rechtliches Hindernis in der deutschen Handelsgesetzgebung. Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen möchte, muss dies in Anwesenheit eines Notars tun. Wenn die Gesellschafter aus persönlichen Gründen nicht nach Deutschland reisen können, besteht die Möglichkeit, die Gesellschaft durch Ausstellung einer Vollmacht an die von ihnen zu bestimmende Person durch den Notar in der Türkei zu gründen.
Die in Deutschland zu gründende Gesellschaft kann einen oder mehrere Gesellschafter, Aktionäre oder Geschäftsführer haben. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH in Deutschland ist auf 25.000 Euro festgesetzt. Bei einer Gesellschaftsgründung in Deutschland müssen 50% des Hauptkapitals (12.500 Euro) von den Gesellschaftern eingebracht werden.
Verfahren zur Firmengründung und erforderliche Dokumente in Deutschland
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland sind die folgenden Informationen und offiziellen Dokumente erforderlich.
Gründungsvorgang und erforderliche Dokumente in Deutschland
Die Informationen und Dokumente, die in der Einbringungsvereinbarung während des Gründungsprozesses in Deutschland berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Folgenden.
Auch für Aktiengesellschaften; Angaben zu den Mitgliedern und Geschäftsführern des Vorstands mit Zeichnungsberechtigung
Eine notarielle Genehmigung wird zudem für die aktuelle Fassung aller oben erwähnten Informationen und Dokumente benötigt. Nachdem diese Informationen notariell beglaubigt sind, werden sie vom Bezirksamt apostilliert. Anschließend werden alle Informationen und Dokumente von einem in Deutschland bekannten und anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzt. Bei der Gründung von Einzelfirmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort auch tätig sind.
Firmenberatung in Deutschland
Firmen oder Unternehmer, die in der Türkei aktiv sind, können eine Kapitalgesellschaft gründen, auch wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für Firmeninhaber und Unternehmer gibt es diesbezüglich kein rechtliches Hindernis in der deutschen Handelsgesetzgebung. Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen möchte, muss dies in Anwesenheit eines Notars tun. Wenn die Gesellschafter aus persönlichen Gründen nicht nach Deutschland reisen können, besteht die Möglichkeit, die Gesellschaft durch Ausstellung einer Vollmacht an die von ihnen zu bestimmende Person durch den Notar in der Türkei zu gründen.
Die in Deutschland zu gründende Gesellschaft kann einen oder mehrere Gesellschafter, Aktionäre oder Geschäftsführer haben. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH in Deutschland ist auf 25.000 Euro festgesetzt. Bei einer Gesellschaftsgründung in Deutschland müssen 50% des Hauptkapitals (12.500 Euro) von den Gesellschaftern eingebracht werden.
Verfahren zur Firmengründung und erforderliche Dokumente in Deutschland
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland sind die folgenden Informationen und offiziellen Dokumente erforderlich.
Gründungsvorgang und erforderliche Dokumente in Deutschland
Die Informationen und Dokumente, die in der Einbringungsvereinbarung während des Gründungsprozesses in Deutschland berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Folgenden.
Auch für Aktiengesellschaften; Angaben zu den Mitgliedern und Geschäftsführern des Vorstands mit Zeichnungsberechtigung
Eine notarielle Genehmigung wird zudem für die aktuelle Fassung aller oben erwähnten Informationen und Dokumente benötigt. Nachdem diese Informationen notariell beglaubigt sind, werden sie vom Bezirksamt apostilliert. Anschließend werden alle Informationen und Dokumente von einem in Deutschland bekannten und anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzt. Bei der Gründung von Einzelfirmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort auch tätig sind.