Firmenberatung

Firmenberatung in Deutschland

Firmen oder Unternehmer, die in der Türkei aktiv sind, können eine Kapitalgesellschaft gründen, auch wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für Firmeninhaber und Unternehmer gibt es diesbezüglich kein rechtliches Hindernis in der deutschen Handelsgesetzgebung. Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen möchte, muss dies in Anwesenheit eines Notars tun. Wenn die Gesellschafter aus persönlichen Gründen nicht nach Deutschland reisen können, besteht die Möglichkeit, die Gesellschaft durch Ausstellung einer Vollmacht an die von ihnen zu bestimmende Person durch den Notar in der Türkei zu gründen.

Die in Deutschland zu gründende Gesellschaft kann einen oder mehrere Gesellschafter, Aktionäre oder Geschäftsführer haben. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH in Deutschland ist auf 25.000 Euro festgesetzt. Bei einer Gesellschaftsgründung in Deutschland müssen 50% des Hauptkapitals (12.500 Euro) von den Gesellschaftern eingebracht werden.

Verfahren zur Firmengründung und erforderliche Dokumente in Deutschland

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland sind die folgenden Informationen und offiziellen Dokumente erforderlich.

  • Name und Nachname der Aktionäre und bevollmächtigten Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft
  • Geburtsdaten und Geburtsorte der betreffenden Personen
  • Vollständige Privatadresse der betreffenden Personen
  • Prozentualer Anteil der Aktionäre
  • Name der zu gründenden Gesellschaft
  • Firmensitz in Deutschland der zu gründenden Gesellschaft
  • Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft

Gründungsvorgang und erforderliche Dokumente in Deutschland

Die Informationen und Dokumente, die in der Einbringungsvereinbarung während des Gründungsprozesses in Deutschland berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Folgenden.

  • Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft in der Türkei
  • Im Amtsblatt veröffentlichte Informationen der Gesellschaft
  • Handels- und Registerdokumente der Gesellschaft
  • Tätigkeitsnachweis der Gesellschaft
  • Von der Gesellschaft in den letzten 6 Monaten gefasste Beschlüsse
  • Informationen über die unterschriftsberechtigte Person der Gesellschaft
  • Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft

Auch für Aktiengesellschaften; Angaben zu den Mitgliedern und Geschäftsführern des Vorstands mit Zeichnungsberechtigung

Eine notarielle Genehmigung wird zudem für die aktuelle Fassung aller oben erwähnten Informationen und Dokumente benötigt. Nachdem diese Informationen notariell beglaubigt sind, werden sie vom Bezirksamt apostilliert. Anschließend werden alle Informationen und Dokumente von einem in Deutschland bekannten und anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzt. Bei der Gründung von Einzelfirmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort auch tätig sind.

Firmenberatung in Deutschland

Firmen oder Unternehmer, die in der Türkei aktiv sind, können eine Kapitalgesellschaft gründen, auch wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für Firmeninhaber und Unternehmer gibt es diesbezüglich kein rechtliches Hindernis in der deutschen Handelsgesetzgebung. Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen möchte, muss dies in Anwesenheit eines Notars tun. Wenn die Gesellschafter aus persönlichen Gründen nicht nach Deutschland reisen können, besteht die Möglichkeit, die Gesellschaft durch Ausstellung einer Vollmacht an die von ihnen zu bestimmende Person durch den Notar in der Türkei zu gründen.

Die in Deutschland zu gründende Gesellschaft kann einen oder mehrere Gesellschafter, Aktionäre oder Geschäftsführer haben. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH in Deutschland ist auf 25.000 Euro festgesetzt. Bei einer Gesellschaftsgründung in Deutschland müssen 50% des Hauptkapitals (12.500 Euro) von den Gesellschaftern eingebracht werden.

Verfahren zur Firmengründung und erforderliche Dokumente in Deutschland

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland sind die folgenden Informationen und offiziellen Dokumente erforderlich.

  • Name und Nachname der Aktionäre und bevollmächtigten Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft
  • Geburtsdaten und Geburtsorte der betreffenden Personen
  • Vollständige Privatadresse der betreffenden Personen
  • Prozentualer Anteil der Aktionäre
  • Name der zu gründenden Gesellschaft
  • Firmensitz in Deutschland der zu gründenden Gesellschaft
  • Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft

Gründungsvorgang und erforderliche Dokumente in Deutschland

Die Informationen und Dokumente, die in der Einbringungsvereinbarung während des Gründungsprozesses in Deutschland berücksichtigt werden müssen, finden Sie im Folgenden.

  • Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft in der Türkei
  • Im Amtsblatt veröffentlichte Informationen der Gesellschaft
  • Handels- und Registerdokumente der Gesellschaft
  • Tätigkeitsnachweis der Gesellschaft
  • Von der Gesellschaft in den letzten 6 Monaten gefasste Beschlüsse
  • Informationen über die unterschriftsberechtigte Person der Gesellschaft
  • Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft

Auch für Aktiengesellschaften; Angaben zu den Mitgliedern und Geschäftsführern des Vorstands mit Zeichnungsberechtigung

Eine notarielle Genehmigung wird zudem für die aktuelle Fassung aller oben erwähnten Informationen und Dokumente benötigt. Nachdem diese Informationen notariell beglaubigt sind, werden sie vom Bezirksamt apostilliert. Anschließend werden alle Informationen und Dokumente von einem in Deutschland bekannten und anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzt. Bei der Gründung von Einzelfirmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort auch tätig sind.

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